Geschäfts- und Lieferbedingungen Comet Photoshopping GmbH

Geltungsbereich
1. Nachfolgende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht individuelle Abmachungen getroffen wurden. Wer eine Abweichung geltend macht, ist hierfür beweispflichtig. Als Bildmaterial gelten Fotografien und Bilddaten, Dias, Karikaturen, Infografiken, Zeichnungen und alle andere Formen von Bildern unabhängig vom Bildträger (Foto- und Normalpapier, Zelluloid, elektronische Datenträger etc.)

Allgemeines
2. Die Zusendung von Bildmaterial und digitalen Daten zur Ansicht und Auswahl erfolgt auf Rechnung des Bestellers und enthält noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung. Die Nutzung des Bildes bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch Bildagentur Comet Photoshopping GmbH.

3.Alle Bilder und digitalen Daten werden ausschliesslich leihweise zur Verfügung gestellt und dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden. Nach der Nutzung sind diese unverzüglich im Originalzustand zusammen mit zwei Belegexemplaren an uns zurück zu senden. Die digitalen Daten sind zu löschen.

4. Zugestelltes Bildmaterial gilt als vereinbarungsgemäss akzeptiert, sofern der Besteller nicht innert drei Arbeitstagen bei uns widerspricht.

5. Nach Ablauf der Ausleihfrist werden für analoge Bilder Haltekosten von CHF 1.-pro Bild und Tag berechnet.

Nutzung / Honorierung
6. Jede Art der Reproduktion bedarf der Zustimmung der Bildagentur Comet Photoshopping GmbH. Dies gilt insbesondere für das Scannen, die Bearbeitung, Archivierung und elektronische Speicherung und andere Arten der Aufbewahrung. Mit Ausnahme des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrecht, andere Immaterialgüterrechte) Eigentum bei der Bild-
agentur Comet Photoshopping GmbH, resp. deren Fotografen.

7. Jede Verwendung des Bildmaterials ist honorierungspflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien sowie für Layout und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Bildhonorar. Die Honorierungspflicht gilt auch, wenn aus dem Bildmaterial durch grafische oder elektronische Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist. Dies gilt ebenfalls für die Reproduktion von autorisiert auf Datenbanken oder anderen numerischen Datenträgern gespeichertem Bildmaterial. Bei Öffnung der Schutzhüllen von Dias ist mindestens das Layouthonorar geschuldet.

8. Die Bildnutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH nach vorheriger Vereinbarung über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und die daraus resultierenden Honorare. Die Freigabe bedarf der Schriftform, sie wird durch Rechnungsstellung seitens der Bildagentur Comet Photoshopping GmbH ersetzt. Die Übertragung ist bedingt durch eine vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars. Erfolgt keine Honorarvereinbarung, wird die Nutzung entsprechend den marktüblichen Vergütungen berechnet, welche von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive (SAB) ermittelt werden. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto. Die durch Freigabeerklärung eingeräumten Rechte und damit die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den vereinbarten Zweck, Umfang und Sprachraum und Dauer. Jede weitere Nutzung oder sonstige Ausweitung der urspünglich eingeräumten Nutzungsrechte ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

9.Die Nutzungshonorare richten sich nach Art der Verwendung, Abbildungsformat, Auflage, Verbreitung und Dauer. Zuschläge werden erhoben für Fotomodell-, Luftbild-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen sowie für historische Motive. Die Zuschläge werden kumuliert.

10. Wird ein durch das überlassene Bildmaterial geschaffenes Medium in einem neuen Medium, insbesondere für Werbezwecke, abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Bildmaterial erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprüngliche Verwendungszusammenhang. Der Besteller hat in diesem Fall die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH vorab zu informieren.

11. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.

12. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH berechtigt, ihm die Vergabe von
Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

13. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

14. Bei der Übertragung bzw. Speicherung von High Resolution Bilddaten wird mindestens ein Honorar für Layoutzwecke fällig, sofern keine Nutzungsmeldung innerhalb von 2 Monaten vorliegt. Weitere Forderungen bleiben hierbei ausdrücklich vorbehalten.

15. Für Bildrecherchen werden Bearbeitungsgebühren berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

16. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen dreissig Tage nach Zustellung zur Zahlung fällig.

17. Eine Weitergabe an Dritte oder unberechtigte Reproduktion des Bildmaterials oder der Bilddaten durch den Besteller ohne Zustimmung der Bildagentur Comet Photoshopping GmbH ist nicht gestattet, auch nicht für Lizenzausgaben. Bei unberechtigter Reproduktion oder Weitergabe an einen Dritten ist zusätzlich zum Honorar ein Zuschlag von CHF 1000. geschuldet.

Persönlichkeitsrechte / Haftung
18.
Obwohl die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH jede Bestellung mit grösstmöglicher Sorgfalt bearbeitet, können wir keine Haftung übernehmen für Ausfälle, Schäden oder Verluste, die durch unterbliebene Bildlieferungen, Mängel im Bildmaterial oder Bilddaten, insbesondere im Filmmaterial oder in der Eignung von elektronischen Bilddaten, fehlerhafte Beschreibung oder eventuell mitgelieferter Programme entstehen. Sobald Bildagentur Comet Photoshopping GmbH weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, ist daher insoweit jegliche Haftung ausgeschlossen.

19. Bei Personenbildnissen ist der Besteller verpflichtet, vor der Nutzung die Zustimmung der abgebildeten Personen einzuholen. Bildnisse von Personen des öffentlichen Lebens oder bekannte
Sportler, Künstler, usw. dürfen nicht in einer Tendenz verwendet werden, die eine Beziehung zu einem bestimmten Produkt herstellt oder textliche oder tendenzielle Verfremdungen beinhaltet.Für die Einholung notwendiger Genehmigungen ist der Besteller verantwortllich.Die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH haftet in keinem Fall für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von diesen Schadenerssatzansprüchen freizustellen. Soweit Bilder mit dem Vermerk «model released» versehen sind, hat der Fotograf die Zustimmung zur Nutzung eingeholt.

20. Die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH haftet auch in keinem anderen Fall für die Verletzung von immateriellen oder materiellen Rechten Dritter durch die Publikation eines Bildes.

21. Einschränkungen der Nutzung, welche die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH dem Besteller mitteilt, sind einzuhalten. Für deren Verletzung haftet der Besteller.

22. Die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial ist verboten und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig.

23. Nach Annahme der Bildsendung haftet der Empfänger für Verlust, Beschädigung oder verspätete Rückgabe des analogen Bildmaterials. Der Besteller trägt das Risiko bei Beschädigung und Verlust für die Rücksendung unabhängig vom Verschulden Dritter (einschliesslich Post, Kurierdienste).

24. Bei Verlust oder Beschädigung des analogen Bildmaterials werden für Originale mindestens CHF 1000. in Rechnung gestellt, sofern durch Bildagentur Comet Photoshopping GmbH kein grösserer Schaden nachgewiesen werden kann.

25. Bei Bestellung und Rechnungsstellung an einen Dritten haftet der Besteller für die Forderung der Bildagentur Comet Photoshopping GmbH solidarisch.

Quellennachweis
26.
Ohne andere Vereinbarung ist jede Publikation mit einem Urheber- und Agenturnachweis zu versehen.

Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
27. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Comet Photoshopping GmbH. Es gilt schweizerisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Comet Photoshopping GmbH zuständig.

28. Auch bei Lieferungen ins Ausland gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.Nutzungsbedingungen für die APIS-Datenbank der Bildagentur Comet Photoshopping GmbH sowie Übermittlung von digitalen Daten.

Für die Nutzung unserer APIS
-Datenbank gelten zusätzlich folgende Sonderbedingungen.
29. Die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH ermöglicht dem Kunden den Zugang zur APIS-Online Datenbank in Form einer Freischaltung. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung seitens der Bildagentur Comet Photoshopping GmbH besteht nicht. Die eventuell benötigte Gegenstellen-Software (Client) hat sich der Kunde selber zu beschaffen.

30. Der Zugang zur Datenbank ist nur mit einer gültigen Usernummer und einem Passwort möglich. Diese sind von der Bildagentur Comet Photoshopping GmbH und dem Kunden vertraulich zu
behandeln. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Kunden missbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.

31. Der Kunde kann die APIS-Online Datenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online nach Fotos zu recherchieren und sich diese als Vorschaubilder oder als Feindaten zu übertragen.

32. Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des APIS-Servers. Es bleibt der Bildagentur Comet Photoshopping GmbH jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

33. Die Recherche und die Übertragung der Vorschaubilder ist für den Kunden kostenfrei. Für die Übertragung der Feindaten (Hi-Res Daten) werden Downloadkosten verrechnet. Die Kosten für die ISDN-Verbindung trägt der Kunde.

34. Feindaten (HiRes download, Zusendung per E-Mail) sind kostenpflichtig, unabhängig von deren Nutzung.

35. Für digitale Bildlieferungen und Bildübermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationskosten, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben.
Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigenumsrechte.

36. Digitale Bilddaten müssen spätestens nach 4 Wochen nach dem Gebrauch gelöscht werden. Die Genehmigung zu einer Fristüberschreitung muss im Einzelfall vereinbart werden. Sofern keine Nutzungsmeldung innerhalb von 2 Monaten vorliegt wird mindestens ein Honorar für Layoutnutzung fällig. Weitere Forderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

37. Für die Nutzung der übertragenen Bilder werden gesonderte Nutzungshonorare entsprechend der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Richtpreisliste der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive berechnet. Bereits bestehende Honorar-Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. Für nichtverwendete High-Res-Daten werden Layoutkosten berechnet.

38. Eine Nutzungsgenehmigung ist in jedem Einzelfall gesondert einzuholen. Pauschale Vereinbarungen bezüglich einzelner Publikationen sind grundsätzlich möglich und benötigen die Schriftform.

39. Eine Abspeicherung der übertragenen Daten durch den Kunden, die über die Dauer der aktuellen Nutzung hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Bildagentur Comet Photoshopping GmbH gestattet.

40. Speziell im Auftrag eines Kunden angefertigte Scans werden separat in Rechnung gestellt.

Teilnichtigkeit
41. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.


Comet Photoshopping GmbH
Dorfstrasse 6b
Postfach 22
CH - 8484 Weisslingen

Tel +41 44 350 27 90
Fax +41 44 350 27 91

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office@photoshopping.ch

AGB / Stand Januar 2008